Behandlung

Zu Beginn einer osteopathischen Behandlung findet ein Gespräch (Anamnese) statt, bei dem aktuelle Beschwerden genauso wie vergangene Befunde , z.B. Operationen, Unfälle, Krankheiten und Medikamente von Interesse sind. Dadurch ist es dem Therapeuten möglich, etwaige Zusammenhänge von entstandenen Beschwerden zu erkennen.
Anschließend findet eine genaue körperliche Untersuchung statt. Der Therapeut orientiert sich dabei an der medizinischen Vorgeschichte und aktuellen Beschwerden des Patienten. Im Vordergrund der Behandlung steht die Auflösung von Funktionseinschränkungen, nicht ausschließlich die Beseitigung von Schmerzsymptomen.
Auch Faszien spielen dabei eine entscheidende Rolle, denn als Bindegewebe umhüllen sie alle Gewebe, angefangen von Muskelfasern bis hin zu Organen. So sind sie das verbindende Element aller Strukturen im Körper und können bei Verklebungen große Probleme verursachen.

In der Osteopathie wird der Körper als Ganzes betrachtet, wobei drei große Hauptsysteme unterschieden werden:

Parietales System
Der Bewegungsapparat mit seinen Muskeln, Knochen, Gelenken, Bändern und Faszien.

Viszerales System
Die inneren Organe, die untereinander beweglich sind, sowie deren Durchblutung und Versorgung durch das Nervensystem.

Craniosacrales System
Das zentrale Nervensystem, das geschützt durch Schädel und Wirbelsäulenkanal in einer mit Nervenflüssigkeit gefüllten Hülle liegt, welche aus mehreren Bindegewebsschichten (Hirn- und Rückenmarkshäuten) besteht.

Es ist meiner Meinung nach sehr wichtig, dem Patienten Zeit und Raum für Gespräche zu bieten, denn oft sind auch seelische Probleme der Schlüssel zum Symptom und geben dem Therapeuten mitunter wichtige Hinweise zum Therapieweg.

BEHANDLUNGSKOSTEN

In der Regel werden die Behandlungskosten von den privaten Krankenkassen, der Beihilfe, sowie Zusatzversicherungen übernommen.
Viele gesetzliche Krankenkassen haben die Wirksamkeit der Osteopathie erkannt und übernehmen die Kosten der Behandlung anteilig. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeit eines Zuschusses.
Um die Rechnung bei der Krankenkasse einzureichen brauchen Sie in der Regel eine Verordnung vom Arzt (Rezept).
Selbstverständlich können Sie auch ohne Verordnung vom Arzt zur Behandlung kommen.
(Bei ausschließlich privat versicherten Patienten ist die Erstattung davon abhängig, ob Heilpraktikerleistungen mitversichert sind.)

Jede Behandlungseinheit wird individuell gestaltet und variiert daher zeitlich zwischen 45 und 60 Minuten und variiert daher auch in den Kosten. Aktuell liegen diese meist bei etwa 70,- Euro (ab 1.6.2023 80,- Euro) pro Behandlung.
Die Anzahl sowie die Abstände der Sitzungen sind von Befund und aktuellen Beschwerden abhängig und werden individuell vereinbart.